Einleitung
Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit beim Einparken reicht – und schon ist es passiert: Die Felge hat den Bordstein berührt und weist Kratzer oder Schrammen auf. Viele Autofahrer stellen sich in diesem Moment die Frage: Wer zahlt für den Felgenschaden durch einen Bordstein? In diesem Artikel klären wir, welche Kosten selbst getragen werden müssen, wann Versicherungen einspringen und was bei Leasingfahrzeugen gilt.
Weitere Informationen zu typischen Bordsteinschäden findest du auf unserer Service-Seite.
Felgenschaden bei privaten Fahrzeugen
Wer mit seinem eigenen Fahrzeug einen Bordsteinschaden verursacht, muss in der Regel selbst für die Reparatur aufkommen. Da es sich um einen selbstverschuldeten Schaden handelt, übernehmen Versicherungen diesen normalerweise nicht. Die Reparatur kann, je nach Tiefe der Beschädigung, durch Polieren, Lackieren oder – bei größeren Schäden – durch Austausch erfolgen.
Wann übernimmt die Versicherung?
Die meisten Kaskoversicherungen decken Bordsteinschäden nicht ab, da sie als eigene Fahrlässigkeit gelten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Schaden durch einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug oder Objekt im Straßenverkehr entstanden ist. In diesem Fall kann die Vollkasko greifen. Für reine Bordsteinrempler ohne Fremdbeteiligung gilt: Kosten trägt der Fahrzeughalter selbst.
Felgenschaden bei Leasingfahrzeugen
Bei Leasingfahrzeugen spielen Bordsteinschäden eine besondere Rolle. Kratzer und Beschädigungen an den Felgen werden bei der Rückgabe als übermäßige Abnutzung bewertet. Das bedeutet, dass der Leasingnehmer die Reparatur oder den Austausch bezahlen muss. Um hohe Kosten zu vermeiden, empfiehlt sich eine vorherige professionelle Aufbereitung vor der Rückgabe.
Tipps dazu findest du auch in unserem Beitrag zur Leasingrückgabe.
Wie lässt sich Ärger vermeiden?
- Beim Einparken Abstand zum Bordstein halten und Spiegel bewusst einsetzen.
- Felgen regelmäßig reinigen, um Schäden frühzeitig zu erkennen.
- Vor Leasingrückgabe kleinere Schäden fachgerecht reparieren lassen.
FAQ
Zahlt die Teilkasko bei Bordsteinschäden?
Nein. Teilkasko deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfälle ab – nicht jedoch selbstverursachte Bordsteinschäden.
Greift die Vollkasko bei Bordsteinschäden?
Nur wenn der Schaden im Zusammenhang mit einem Unfall entstanden ist. Bei eigenem Fehlverhalten ohne Fremdbeteiligung trägt der Fahrer die Kosten selbst.
Muss ich bei Leasingrückgabe für Bordsteinschäden zahlen?
Ja. Leasinggesellschaften werten solche Schäden als vermeidbar und stellen sie dem Leasingnehmer in Rechnung.
Lohnt sich eine Reparatur vor der Leasingrückgabe?
Ja. Eine vorherige fachgerechte Reparatur ist in der Regel günstiger als die Nachberechnung durch die Leasingfirma.
Fazit
Felgenschäden durch Bordsteinkontakt sind ärgerlich – und meist vom Fahrzeughalter selbst zu tragen. Versicherungen übernehmen diese nur in Ausnahmefällen, etwa im Rahmen eines Unfalls mit Fremdbeteiligung. Besonders bei Leasingfahrzeugen ist es sinnvoll, Kratzer rechtzeitig professionell reparieren zu lassen, um hohe Kosten bei der Rückgabe zu vermeiden.
Mehr über unsere Leistungen erfährst du auf der Seite zur Felgenreparatur.