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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Leistungsbedingungen) von

Customwheel | Industriestraße 22 | 63517 Rodenbach

1. Geltungsbereich

Die Reparatur von Bordsteinschäden durch Customwheel erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch Übergabe seiner Fahrzeugräder an Customwheel zum Zweck der Auftragserfüllung anerkennt. Diese Leistungsbedingungen sind ebenso auf zukünftige Leistungsbeziehungen zwischen Customwheel und dem Kunden anwendbar, die mit der Auftragserfüllung in Zusammenhang stehen. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Customwheel diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Preise und Zahlung

2.1 Es gelten die jeweils aktuellen Preise von Customwheel zum Leistungszeitpunkt. Diese können Sie ihrem Angebot bzw. Händlerauftrag entnehmen und haben die auf dem Angebot ausgewiesene Gültigkeitsdauer. Bei Händleraufträgen und ggf. gewährten Rabatten, haben diese Gültigkeit bis wir Sie schriftlich über eine Änderung der gewährten Rabatte informieren. (Dies kann per E-Mail als auch postalisch erfolgen)

2.2 Soweit die vom Kunden beauftragte Reparatur von einer Kaskoversicherung gedeckt ist und der Versicherer die Begleichung übernimmt, richtet Customwheel die Rechnung unmittelbar an die entsprechende Versicherungsgesellschaft. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch die Versicherungsgesellschaft, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber Customwheel zu begleichen. Customwheel steht als Dritter außerhalb der versicherungsrechtlichen Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und seiner Versicherungsgesellschaft, weswegen der Kunde sich mit Fragen bezüglich seines Kaskoversicherungsvertrags an die Versicherungsgesellschaft wenden sollte.

3. Reklamationen – Gewährleistung und Garantie für die Customwheel Leistungen

3.1 Bei Entgegennahme der Räder nach erbrachter Leistung nimmt der Kunde umgehend eine Prüfung dieser vor. Die Entgegennahme der Räder durch den Kunden nach einer Reparatur durch Customwheel ohne Beanstandungen gilt als Genehmigung der Leistung als mangelfrei im Hinblick auf sichtbare Mängel und als Anerkennung der Abwesenheit von Schäden. Spätere Reklamationen im Fall sichtbarer Mängel oder Schäden am Rad sind danach ausgeschlossen. Versteckte Sachmängel, hat der Kunde innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach Entdeckung des Sachmangels gegenüber Customwheel schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag der Anzeige eines Sachmangels gegenüber Customwheel kann der Kunde die Rechte hieraus während des auf diesen Tag folgenden Jahres geltend machen. Jegliche Mängelrüge hat gegenüber dem Kundenservice schriftlich an die folgende Adresse zu erfolgen:
Customwheel, Industriestraße 22, 63517 Rodenbach.

3.2 Auf Customwheel -Leistungen anwendbare vertragliche Garantie:

Customwheel gewährt seinen Kunden bei Reparatur eine einjährige Garantie auf seine Arbeit („Garantie“) gemäß den nachfolgenden Bedingungen.

3.2.1 Beschädigungen der Räder im Sinne von Plan-, Rundlauf-, sowie Unwuchteigenschaften werden von Customwheel nach erfolgter Reparatur nicht anerkannt, da diese durch die angewandten Prozesse nicht beeinträchtigt werden. Customwheel überprüft weder vor noch nach der Bearbeitung der Räder dessen harmonische Eigenschaften. Im Rahmen der Garantie wird Customwheel die Kosten für die Behebung des Mangels maximal bis zur Höhe des Auftragswertes für den fehlerhaften Austausch tragen („Höchstgrenze“). Alle darüberhinausgehenden Kosten, die aus dem erwiesenen Mangel folgen könnten, trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keinerlei Entschädigung, wie z.B. Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand, Transportkosten, Kostenvoranschlag usw., verlangen.

3.2.2 Beauftragt eine Kunde im Fall mangelhafter Aufbereitung nach einer durch Customwheel durchgeführten Reparatur Customwheel mit dem Austausch der Felge, zieht Customwheel den für die Reparatur gezahlten Betrag von der Rechnung für den Felgenaustausch ab.
Ein Haltbarkeitsmangel im Sinne dieser Leistungsbedingungen liegt vor, wenn eine Reparatur sich als fehlerhaft erweist und aus diesem Grund die Felge nicht mehr im Straßenverkehr eingesetzt werden kann.

3.2.3 Der Kunde räumt Customwheel die erforderliche Möglichkeit und Zeit ein, um im Rahmen der Garantie die Reparatur oder den Austausch durchzuführen. Nur in dem Fall, in dem aufgrund des Bestehens eines Sachmangels ein ernsthafter Schaden zu befürchten ist oder wenn Customwheel mit der Beseitigung des Sachmangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht,
– nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung durch Customwheel – den Sachmangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Customwheel den Ersatz der durch ihn getragenen notwendigen Kosten für Beseitigung des Sachmangels verlangen.

3.2.4 Garantieausschluss Die Garantie ist ausgeschlossen in Fällen von Steinschlag, Einwirkungen von Bremsstaub, Montagefehler, Betrieb der Räder im Winter, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel und allgemein in Fällen von Umständen, die von Customwheel nicht zu vertreten sind. Die Garantie ist darüber hinaus in folgenden Fällen ausgeschlossen:

– im Fall eines fehlerhaften Austauschs: (1) soweit Customwheel ein vom Kunden zur Verfügung gestelltes Produkt geliefert hat, (2) falls das Fahrzeug Veränderungen unterzogen wurde, die nicht seinem Originalzweck entsprechen, (3) im Fall von Verschleiß, Korrosion oder Materialermüdung, (4) falls der behauptete Sachmangel Folge eines Unfalls, eines Handelns oder Unterlassens des Kunden (wie z. B. insbesondere mangelhafte Instandhaltung, Veränderung, unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs) oder eines Dritten (wie z. B. insbesondere nachträgliche Intervention eines Dritten) ist, (5) oder allgemein aus jedem anderen Grund, der nicht von Customwheel zu vertreten ist. Diese Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die Erbringung eines erneuten Austauschs der Felge durch Customwheel Diese Garantie endet, wenn der Kunde oder Eigentümer des Fahrzeugs selbst die Räder des Fahrzeugs repariert, verändert, sie austauscht oder bei nachträglicher Intervention eines Dritten.

3.3 Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen sieben Werktagen ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung als Belegschein schriftlich gegenüber Customwheel geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

4. Haftung Für Schäden, die nicht am reparierten oder ausgetauschten Fahrzeugrad entstanden sind, haftet Customwheel – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d. bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden,
e. im Rahmen einer Garantiezusage,
f. bei Mängeln, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Customwheel auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Einsprüche sind ausgeschlossen.

5. Datenschutz

5.1 Im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung werden Daten zur Person des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und Angaben zur Fahrzeugversicherung) und Daten zum Auftrag (Bestelldaten, beauftragte Leistung, Lieferanschrift und das Ergebnis der Kundenzufriedenheitsbefragungen) (« Personendaten ») gemäß den rechtlichen Vorschriften der EU- DSGVO verarbeitet und geschützt.

5.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, berechtigt der Kunde Customwheel als Inhaberin der Datensammlung, dessen Personendaten zwecks Durchführung des Reparatur- oder Austauschauftrages an seinem Fahrzeug zu erheben und zu verarbeiten, die Leistungen von Customwheel per Post, telefonisch, per SMS oder per E-Mail zu bewerben sowie Kundenzufriedenheitsbefragungen selbst oder durch Dritte telefonisch oder per E-Mail durchzuführen. Der Zugang zu den Personendaten des Kunden ist auf die Personen beschränkt, die diesen für die Erfüllung der hier beschriebenen Zwecke benötigen. Der Kunde kann jederzeit von seinen Rechten auf Zugang, Aktualisierung, Korrektur und Löschung der Personendaten Gebrauch machen oder aufgrund legitimer Gründe der Verarbeitung seiner Daten widersprechen. Die Löschung seiner Daten kann der Kunde verlangen, wenn sich kein aktiver Auftrag von ihm in Bearbeitung von Customwheel befindet.
Eine Löschung der Daten muss Schriftlich an:
Customwheel, Industriestraße 22, 63517 Rodenbach erfolgen.
Die Daten werden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Schreibens bei Customwheel aus dessen System entfernt. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte, erfolgt außer bei der Notwendigkeit der Einleitung eines Mahnverfahrens nicht.

6. Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, alle von Ihm zur Reparatur überlassenen Räder:
6.1 Sicher und gegen Beschädigungen verpackt an Customwheel bzw. das zuständige Transportunternehmen zu übergeben.
6.2 Alle Räder ohne Zubehörteile (Reifen, Ventile, Nabenkappen) an Customwheel zu übergeben. Bei Lackierwunsch der Nabendeckel, sind diese separat verpackt dem Felgenkarton beizufügen. (Customwheel ist berechtigt zusätzlichen Mehraufwand durch Nichteinhaltung in Rechnung zu stellen oder die Räder auf Kosten des Kunden zurückzusenden)
6.3 bei Beschädigungen der Räder durch Transport, umgehend nach Erhalt bei Customwheel sowie dem zuständigen Transportunternehmen zu melden. Erkennbare Mängel an der Verpackung sind dem Transportunternehmen sofort bei entgegennahme der Räder zu melden, bzw. die Annahme abzulehnen. Spätere Reklamationen werden nicht annerkannt.

7. Allgemeine Bestimmungen

7.1 Customwheel ist berechtigt eine Bearbeitung von deformierten sowie gerissenen oder zu stark beschädigten Rädern abzulehnen und diese auf Kosten der Kunden zurückzusenden .
7.2 Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Leistungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
7.3 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der des Sitzes von Customwheel in Rodenbach.
7.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)

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